DBG steuerbares Einkommen darstelle. Die gegen die Veranlagungen eingereichten Einsprachen, mit welcher übereinstimmend die Streichung des Betrages von Fr. 38'000.-- zufolge Wertminderung der Wohnung verlangt wurde, wies die Steuerverwaltung mit separaten Einspracheentscheiden betreffend die Kantonssteuer 2006 sowie die direkte Bundessteuer, beide vom 19. Februar 2008, ab.