In der Folge forderte die Steuerverwaltung die Steuerpflichtigen auf, den belegmässigen Nachweis bezüglich dieses Betrages zu erbringen. In der Folge machten die Steuerpflichtigen geltend, dass an ihrer Liegenschaft aufgrund der falschen Auslegung des Baugesetzes durch die Gemeinde … zugunsten der EG … eine Wertverminderung von schätzungsweise mindestens Fr. 150'000.-- entstanden sei, welche die erhaltene Entschädigung bei weitem übersteige.