Dagegen erhoben verschiedene Nachbarn am 18. Januar 2006 Rekurs (R 06 7) ans Verwaltungsgericht. Am 20. Januar 2006 reichte die EG … bei der Gemeinde … ein Abänderungsgesuch für den Neubau der beiden MFH’s ein, welches – im Gegensatz zum ursprünglichen Gesuch - die zonengemässen Grenzabstände einhielt. Mit Entscheid vom 26. März 2006 bewilligte die Gemeinde das Abänderungsgesuch unter gleichzeitiger Abweisung der dagegen eingereichten Einsprachen. Mit Urteil vom 7. April 2006, mitgeteilt am 5. Mai 2006 hiess das Verwaltungsgericht den Rekurs R 06 7 zufolge Verletzung von Art.