1. Anfechtungsobjekt der vorliegenden Beschwerden bilden die Einspracheentscheide des Gemeindevorstandes … vom 5./6. März 2008 in Sachen Beitragsverfahren Strassensanierung „…“ gestützt auf den Einleitungsbeschluss vom 29. Oktober 2007. Gemäss Art. 6 VRG des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) können verschiedene Verfahren im Interesse der zweckmässigen Erledigung zusammengelegt werden, wenn mehrere Begehren den gleichen Sachverhalt betreffen und dieselben Rechtsfragen aufwerfen, sofern den einzelnen Beteiligten dadurch keine bedeutenden Nachteile erwachsen.