Während die Sanierung der Wasserversorgung durch die Gemeinde finanziert werden sollte, wurde die öffentliche und private Interessenz bezüglich der Strassen bei der Groberschliessung auf 40/60% sowie bei der Feinerschliessung auf 30/70% festgelegt. Der Einleitungsbeschluss wurde den Betroffenen schriftlich eröffnet und am 23. November 2007 im Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht. Der Plan mit der Abgrenzung des Beitragsgebiets lag vom 23. November bis 13. Dezember 2007 öffentlich auf.