1. … erwarben am 23. Februar 1982 die Eigentumswohnungen Nr. S50304 und S50305 in der Gemeinde … Am 22. Dezember 2000 erfolgte eine Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft an die Töchter, … und …, wobei der Anrechnungswert auf CHF 643'000.-- festgesetzt wurde. Mit öffentlicher Urkunde vom 4. Juni 2007 wurden die Stockwerkeinheiten Nr. S50304 und S50305 von … und … an ihre Eltern … zurück übertragen (Eigentumsrückübertragung infolge Aufhebung Erbvorempfang und Löschung eines Wohnrechtes).