b) Damit kann sich einzig noch die Frage stellen, ob die Vorinstanz gestützt auf den PISA-Auszug vom 20.12.2007 tatsächlich berechtigt war, den im Januar 2007 beim Kdo AZH in Waldenstadt (ab 08.01.2007 für 13 Tage) geleisteten Dienst nicht einfach als Nachholdienst für den im Herbst 2006 versäumten Dienst (ab 09.10.2006: 19 Tage) anzurechnen.