b) Mit Veranlagungsverfügung vom 01.11.2007 des kantonalen Amts für Militär und Zivilschutz (AMZ) betreffend definitiver Wehrpflichtersatzabgabe für 2006 wurde dem genannten Wehrmann – basierend auf einem taxpflichtigen Einkommen (Direkte Bundessteuer) von Fr. 63'900.-- und einer Substitutionsabgabe von 3% – ein Gesamtbetrag von Fr. 1'341.90 für den im Herbst 2006 nachweislich nicht absolvierten ADF als Ersatzabgabe in Rechnung gestellt.