Therapeuten (Fr. 200.--) sowie die Aufrechnung des Naturallohnes für Verpflegung während des Kuraufenthaltes in … (Fr. 400.--) 3. Die Steuerverwaltung beantragte in ihrer Vernehmlassung die Abweisung der Beschwerden. Zur Begründung ergänzte und vertiefte sie die den angefochtenen Einspracheentscheiden zugrunde liegenden Überlegungen. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in ihren Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: