c) Mit Einspracheentscheiden vom 18. Januar 2007 anerkannte die Steuerverwaltung nachgewiesene Zahnarztkosten (Fr. 112.--), Franchisen und Selbstbehalte für die Ehefrau (Fr. 403.50) sowie die selbst getragenen Kosten alternativer Heilmethoden (Fr. 70.--). Ausserdem wurde der Gönnerbeitrag von Fr. 50.-- an die Schweizer Paraplegiker-Stiftung nachträglich bei den freiwilligen Zuwendungen zum Abzug zugelassen. Hinsichtlich der übrigen Punkte wurden die Einsprachen dagegen abgewiesen.