b) Gegen diese Verfügungen reichten die Steuerpflichtigen am 4. Oktober 2006 fristgerecht Einsprache ein. Dabei richtete sich die Einsprache gegen die Nichtanerkennung von Fahrkosten zu Ärzten (Fr. 1158.--), zum Kuraufenthalt in … [I] (Fr. 600.--) und zu Thermalbadbesuchen in … (Fr. 3‘366.--). Ferner wurde verlangt, dass die Kosten für das Jahresabonnement für das Thermalbad … (Fr. 605.--) sowie die bezahlten Trinkgelder für Leistungen im Hotel und für Therapeuten (Fr. 200.--) anzuerkennen seien.