1. Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'000.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 248.-- zusammen Fr. 2'248.-- gehen zur Hälfte unter solidarischer Haftung zulasten von … und … und zur anderen Hälfte zulasten der ... Die entsprechenden Kostenanteile sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die … hat … und … mit insgesamt Fr. 1'429.-- (inkl. MWST) aussergerichtlich zu entschädigen.