1. Anfechtungsobjekt ist der Einspracheentscheid des … vom 8. Januar 2007 (mitgeteilt am 12. Januar 2007), mit welchem der Entscheid der Perimeterkommission vom 6. September 2006 betreffend Verteilung der Kosten für die Fertigstellungsarbeiten des … in … geschützt worden ist. Damit ist die einspracheweise beanstandete Festlegung der öffentlichen Interessenz (25%) bestätigt worden. Die Beschwerdeführer verlangen im vorliegenden Verfahren erneut die Erhöhung der öffentlichen Interessenz auf wenigstens 40%. Zudem sei beim Kostenverteiler die effektive Ausnützung der beteiligten Grundstücke zu berücksichtigen.