Der Bezeichnung im GEP 1999 als „Sammelstrasse“ sei mit der Erhöhung des Anteils (von 10% auf 25%) angemessen Rechnung getragen worden. Im neuen GEP 2006 sei der … nicht mehr als Sammelstrasse bezeichnet worden. Von der Berücksichtigung der effektiven, auf den Grundstücken realisierten Nutzung sei abgesehen worden, weil sich das gesamte Gebiet in einer Wohnzone (W2a bzw. ab OP-Revision 2006 W1) befinde. Privatrechtliche Nutzungsübertragungen dürften im Perimeterverfahren unberücksichtigt bleiben.