… und …, Eigentümer des Grundstückes Nr. 6543, erhoben mit Eingabe vom 9. Oktober 2006 gegen die aufgelegten Planungsmittel Einsprache, mit welcher sie im Wesentlichen die Erhöhung der öffentlichen Interessenz auf 40% und die Berücksichtigung der im Gebiet erfolgten Nutzungstransporte, welche zu unterschiedlichen Ausnutzungen auf den einzelnen Parzellen geführt hätten, verlangten. Die Einsprache wurde vom … mit Entscheid vom 8./12. Januar 2007 abgewiesen. 2. Dagegen liessen … und … am 12. Februar 2007 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Beschwerde erheben mit im Wesentlichen folgenden Rechtsbegehren: