- Ein tägliches Pendeln von B nach C wäre für den Beschwerdeführer auf Dauer, vor allem im langen … Winter, kaum praktikabel. Es ist daher mehr als nahe liegend, dass er sich für die Arbeitswoche eine Wohnung am Arbeitsort gesucht hat. Diese ist in etwa gleich gross wie sein Studio in B, weshalb sich hieraus keine Rückschlüsse auf den Lebensmittelpunkt ziehen lassen.