Er halte sich in seiner Wohnung in B insgesamt länger auf als in derjenigen in C; zudem habe er im Jahr 2007 drei Monate lang am Hauptsitz seines Arbeitgebers in D gearbeitet und sich während dieser Zeit nicht in C, wohl aber an den Wochenenden in B aufgehalten. Zudem sei sein Aufenthalt in C nur vorübergehender Natur, da er beabsichtige, sich per Mitte 2013 aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen und dann seinen Wohnsitz vollständig ins Engadin zu verlegen.