In C wurde er steuerlich bis zum Jahr 2006 als Wochenaufenthalter erfasst. Mit Feststellungsverfügung vom 27. Juli 2007 aberkannte die Steuerverwaltung C ihm den Wochenaufenthalterstatus und hielt fest, dass sich sein Hauptsteuerdomizil ab 1. Januar 2007 in C befinde. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Steuerkommission der Gemeinde C mit Entscheid vom 19. November 2007 ab.