Die restlichen 8.88% dieser Beteiligungsenergie hat die RE über die GE bezogen. Der Kanton Graubünden veräussert die gesamte Energie, die er als Partner von allen Bündner Partnerwerken beziehen kann, mit einem Zuschlag von 0.4 Rp./kWh über die GE. Nachdem die RE mit einem Veranlagungsvorschlag der Steuerverwaltung nicht einverstanden war, erliess diese am 21. September 2005 die Veranlagungsverfügungen 2001 (Bund und Kanton). Dabei wurde die Gegenberichtigung mittels eines Beteiligungsabzuges gewährt.