Der Einkauf in die Pensionskasse erfolgte am 20. Dezember 2005 und somit während der vom 28. Juli bis 31. Dezember 2005 dauernden unterjährigen Steuerpflicht des Beschwerdeführers. Aufgrund des Einkaufszeitpunkts wurde der Abzug von Fr. 160'000.-- für den Einkauf von der Steuerverwaltung der unterjährigen Steuerpflicht vom 28. Juli bis 31. Dezember 2005 zugewiesen.