ebenso dass aufgrund des zu erwartenden starken Rückganges zufolge Kontingentierung und Etappierung der Zweitwohnungsbauvorhaben in den kommenden Jahren die Gebühreneinnahmen wieder rückläufig sein werden. Dem Umstand, dass die Investitionen bei der Abwasserentsorgung wesentlich höher sind als bei der Wasserversorgung hat die Gemeinde bereits Rechnung getragen (Anschlussgebühr Wasser, neu: 1% des Neuwertes [Art. 40 WVG; Anschlussgebühr Abwasser, neu: 3% des Neuwertes [Art. 38 AbEG]).