Mit Bau- und Einspracheentscheid vom 18. April 2005 entsprach der Gemeindevorstand dem Baugesuch u.a. mit dem Hinweis, dass die BGF-Reserve nach dem An- und Umbau noch 36 m2 betrage. Am 11. Mai 2005 stellte das Gemeindebauamt … ausgehend von einem Mehrwert von Fr. 500'000.-- die provisorischen Anschlussgebühren für Wasser und Kanalisation in Rechnung. Am 5. September 2005 liess … bei der Gemeinde ein weiteres Baugesuch einreichen, welches den Umbau des Nebengebäudes auf seiner Liegenschaft betraf.