Zudem übersandte ihm die Gemeinde gleichentags per Einschreiben eine mit „Nachzahlgebühr“ überschriebene Rechnung (Nr. 64425) für die Jahre 2001 bis 2005 in Höhe von insgesamt CHF 2'140.-- (Kurtaxenpauschale 5 Jahre à CHF 87.--/Bett = CHF 1'740.--, Verkehrsabgabe für 5 Jahre à CHF 80.-- = CHF 400.--), welche jedoch keine Rechtsmittelbelehrung enthielt. Im Begleitschreiben verwies die Gemeinde darauf, dass … zu keiner Zeit zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde innegehabt habe und daher kurtaxenpflichtig sei.