1. Der in … TI wohnhafte niedergelassene deutsche Staatsangehörige … ist seit 1983 Stockwerkeigentümer einer 3-Zimmer-Wohnung im Mehrfamilienhaus … in …. Am 11. Mai 2006 stellte ihm … Tourismus zwei Rechnungen im Gesamtbetrag von Fr. 1'145.-- für Kurtaxen, Verkehrsabgaben sowie freiwillige Angehörigen- und Gästepauschale an seine damalige Wohnadresse in … TI zu. … sandte diese Rechnungen mit der Bemerkung zurück, es handle sich um einen Irrtum; er besitze nur eine 2-Zimmer- Wohnung und habe in den letzten Jahren nie derartige Rechnungen erhalten.