b) Die Steuererklärung dient der Feststellung des steuerlich relevanten Sachverhaltes, d.h. der für eine vollständige und richtige Veranlagung massgebenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse. Sie ist in erster Linie Sachdarstellung des Steuerpflichtigen und somit eine Wissenserklärung. Mit der Steuererklärung erhalten die Steuerbehörden Kenntnis von diesen Tatsachen, weshalb ihr Informationsfunktion zukommt. Das Ausfüllen der Steuererklärung setzt eine rechtliche Würdigung von Tatsachen voraus, was dem Steuerpflichtigen mit Hilfe der Wegleitung erleichtert bzw. überhaupt erst ermöglicht werden soll.