Die durch den in der Schweiz beschränkt Steuerpflichtigen dagegen erhobenen Einsprachen wies die kantonale Steuerverwaltung, nachdem sie die Veranlagungen für sachlich richtig hielt und weitere eingeforderte Unterlagen für eine erneute materielle Überprüfung trotz Aufforderung nicht eingereicht worden seien, mit Entscheiden vom 4. September 2007 bezüglich Kantons- und direkte Bundessteuer vollumfänglich ab.