A 07 52 3. Kammer URTEIL vom 22. Januar 2008 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend Kantonssteuer und direkte Bundessteuer 1. Der in …, Deutschland, wohnhafte … ist Eigentümer einer 4-Zimmerwohnung mit Sonderrecht an einer Garage in ... Auf Grund seiner Steuererklärung veranlagte ihn die Steuerverwaltung Graubünden am 3. März 2006 für das Jahr 2004 wie folgt: