b) Zur Qualifikation der einmalig geleisteten Beträge von € 356'056.-- und € 228'306.-- kann grundsätzlich auf das oben Ausgeführte verwiesen werden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang noch der Finanzbericht der … in Liquidation, in welchem die Rente von jährlich € 30'548.-- als Leibrentenvertrag bezeichnet wurde. Sodann wurde festgehalten, dass beim Tod des Rentengläubigers die Entschädigung auf den „partner“, also die Rentenschuldnerin, übergehe. Die Rente von jährlich € 22'689.-- wurde gar lebenslänglich vereinbart. Auch diese beiden Leistungen sind demnach klar als Leibrenten zu qualifizieren.