12 Abs. 2 der Quartierplanbestimmungen für den Quartierplan „Weisstorkel“ vom 19. Dezember 2000, wonach die gesamte Verbindungsstrasse lediglich dem Fussgänger-, Radfahrer und Mofaverkehr dienen soll und nur ausnahmsweise mit Autos befahren werden darf (z.B. bei