Die Parzelle Nr. 493 (bzw. die einbezogene Teilfläche) wird im Übrigen wohl erst mit dem streitigen Erschliessungswerk baureif. Ein weitergehender Einbezug der Parzelle Nr. 487 liesse sich sodann bereits deshalb nicht mehr rechtfertigen, weil diese mit den Infrastrukturanlagen der Pädagogischen Hochschule Graubünden überbaute Parzelle (im Halte von 29’480 m2; ZöBA, abgesehen von einer kleinen einer Grünzone zugewiesenen Teilfläche im nördlichen Bereich) seit mehr als 25 Jahren von oben herab über die …strasse für Autos, Fahrräder und Fussgänger voll erschlossen ist.