1. Anfechtungsobjekt ist der Einspracheentscheid des ... vom 14. August 2007 (mitgeteilt am 17. August 2007), mit welchem der Entscheid der Perimeterkommission vom 27. März 2007 geschützt worden ist, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit bestätigte der … die einspracheweise beanstandete Abgrenzung des Beitragsgebietes und die Festlegung der öffentlichen und privaten Interessenz (25%). Auf die weiteren Vorbringen (Beitragszonen, Kostenverteiler) trat er nicht ein.