In ihrer Eingabe legten sie in Ergänzung und Präzisierung ihrer bereits im Einspracheverfahren vorgebrachten Überlegungen dar, weshalb aus ihrer Sicht das Perimetergebiet weiterzufassen sei. Ferner stellten sie sich auf den Standpunkt, dass von den Grundeigentümern betreffend einem Teil der Erschliessungsanlagen gar keine Kosten erhoben werden dürften und dass betreffend der übrigen Erschliessungsanlagen der Anteil öffentliche Interessenz zu erhöhen sei.