{"Signatur": "GR_VG_004", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2008-01-22", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_004_A-2007-49_2008-01-22.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/A_2007_49_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609765dc698af0798b342e71ead17e75ce7af0293b1e7ab67e329a511c4e9a540fe1eedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609765dc698af0798b342e71ead17e75ce7af0293b1e7ab67e329a511c4e9a540fe1eedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=A_2007_49", "Checksum": "596b06fd7dade57563f18fe56eb65655"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 2007 49"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 4. Kammer 22.01.2008 A 2007 49"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 4a Camera 22.01.2008 A 2007 49"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 4. 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Abgesehen davon, dass dem Kanton mit dem Einbezug der\nvorgesehenen Bautiefe von 40 m Perimeterkosten in der Höhe von rund Fr.\n400'000.-- entstehen würden, bestehe auch ansonsten kein Anlass für einen\nweitergehenden Einbezug. Das Schulareal sei nämlich seit mehr als 25\nJahren über die …strasse erschlossen. Unzutreffend sei auch der Hinweis auf\neine noch nicht projektierte Einstellhalle, welche über die …strasse\nerschlossen werden solle. Im fraglichen Bereich seien die\nAussensportanlagen zu finden, wobei der Zugang von Osten her, und nicht\netwa von Westen her erfolge. Für eine weitergehende Überbauung der\neinbezogenen Teilfläche bestünden keine weitergehenden Pläne.\n\n4. Am 13. November 2007 führte eine Delegation der 3. Kammer des\nVerwaltungsgerichts einen Augenschein durch, an welchem zwei Vertreter\nder Wohnbaugenossenschaft … in Begleitung ihres Rechtsanwaltes, der\nRechtskonsulent der Gemeinde … zusammen mit einem Vertreter des\nstädtischen Bauamtes sowie ein juristischer Mitarbeiter des BVFD\nteilnahmen. Allen Anwesenden wurde dabei an verschiedenen Standorten im\nPerimetergebiet Gelegenheit geboten, sich auch noch mündlich zu allen\naufgeworfenen Fragen zu äussern. Seitens der Beschwerdeführer wurde\ndabei noch das Nachreichen von weiteren Dokumenten in Aussicht gestellt.\n\n5. Nach Eingang der angekündigten Dokumente wurde der\nBeschwerdegegnerin Gelegenheit geboten, sich noch schriftlich dazu zu\näussern.\n\n6. In einer weiteren Zuschrift wiesen die Beschwerdeführer darauf hin, dass der\nNeubau „Verbindung …strasse-…strasse“ nun wohl spruchreif sei.\n\nAuf die Ausführungen am Augenschein wie auch auf die weiteren\nDarlegungen in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den\nErwägungen eingegangen.\n\nDas Gericht zieht in Erwägung:\n\n1. Anfechtungsobjekt ist der Einspracheentscheid des ... vom 14. August 2007\n(mitgeteilt am 17. August 2007), mit welchem der Entscheid der\nPerimeterkommission vom 27. März 2007 geschützt worden ist, soweit darauf\neingetreten werden konnte. Damit bestätigte der … die einspracheweise\nbeanstandete Abgrenzung des Beitragsgebietes und die Festlegung der\nöffentlichen und privaten Interessenz (25%). Auf die weiteren Vorbringen\n(Beitragszonen, Kostenverteiler) trat er nicht ein. Die Beschwerdeführer\nverlangen im vorliegenden Verfahren erneut die Ausdehnung des\nPerimetergebietes (im Bereich der Parzellen Nr. 493 und 487 sowie talseits\nder …strasse) sowie die Erhöhung der öffentlichen Interessenz. Ferner\nwehren sie sich gegen die konkrete Ausscheidung der Beitragszonen und den\nKostenverteiler. Die Zulässigkeit der Durchführung und dazu die Einleitung\ndes Perimeterverfahrens an sich blieben demgegenüber unbestritten.\n2. a) Hinsichtlich des anwendbaren Rechts gehen die Parteien übereinstimmend\ndavon aus, dass auf die vorliegend streitige Finanzierung der Erschliessung\nausschliesslich die Bestimmungen der kantonalen\nRaumplanungsgesetzgebung zur Anwendung gelangen sollen. Ihnen kann\ngefolgt werden (Art. 106 Abs. 2 Ziff. 3 KRG). Massgebend sind vorliegend\nsomit Art. 58 ff. KRG (Erschliessung) und Art. 22 ff. KRVO\n(Beitragsverfahren).\n\n"}