Auch wenn die veräusserten Wohnungen nicht in jeder Hinsicht mit der zur Diskussion stehenden Liegenschaft vergleichbar sein mögen, zeigt dies doch, dass der in der amtlichen Schätzung angenommene Verkehrswert den Marktverhältnissen gerecht wird. Die Steuerverwaltung ist deshalb zu Recht für die Beurteilung der Unterpreislichkeit davon ausgegangen. Der Verkaufspreis liegt mit Fr. 525'000.-- um 24.5 % unter dem amtlichen Verkehrswert. Darin liegt nach der Praxis des Verwaltungsgerichtes ein offensichtliches Missverhältnis, welches auch für die Gesellschaftsorgane erkennbar gewesen wäre.