Ausserdem beanstandete er, dass ihm auf seine Schreiben vom 18. März 2004 und 5. April 2004 von der Steuerverwaltung keine offizielle Antwort gegeben worden sei. Am 27. Februar 2006 erliess die kantonale Steuerverwaltung die Einspracheentscheide für die Kantons- und die direkte Bundessteuer 2002, wobei sie die Einsprache teilweise guthiess. Die Zustellung der Einspracheentscheide erfolgte an die im Steuerregister vermerkte Adresse der Schwester von …, …, in