gehen unter solidarischer Haftung zu zwei Dritteln zulasten der Beschwerdeführer und zu einem Drittel zulasten der Gemeinde ... Die entsprechenden Kostenanteile sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die Gemeinde … hat an die Beschwerdeführer eine entsprechend dem Verfahrensausgang reduzierte Parteientschädigung von Fr. 1'500.-- (inkl. MWST) zu bezahlen.