Zu Recht hat die Gemeinde im angefochtenen Entscheid in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die direkte Anbindung der Via … an das (mit 40 Tönnern befahrbare) öffentliche Strassennetz den Ausbaugrad präjudiziere, zumal damit den Gewerbebetrieben ein unnötiger Umlad und der Gemeinde ein unverhältnismässiger Kontrollaufwand bei der Durchsetzung der Gewichtslimite erspart werden könne. Der Ausbau für Fahrzeuge mit 40 t liegt letztlich gerade auch im Interesse der im Gebiet ansässigen Gewerbetreibenden.