1. Anfechtungsobjekt bildet der Beschluss des Gemeindevorstandes betreffend „Sanierung Via …, Einleitung des Beitragsverfahrens und Kostenverteiler“ vom 20. Juni 2007, mit welchem die von verschiedenen Betroffenen einspracheweise beanstandete Einleitung des Beitragsverfahrens, sowie die Festlegung der öffentlichen Interessenz von 30% sowie der parallel aufgelegte Kostenverteiler bestätigt worden sind. Die Kosten für sämtliche Kosten der Meteorwasserleitung wurden demgegenüber nicht in den Kostenverteiler einbezogen.