Mit Beschluss vom 20. Juni 2007 wies er entsprechend alle Einsprachen ab und leitete das Beitragsverfahren für die im Abgrenzungsplan bezeichneten Parzellen ein. Gleichzeitig legte er den Anteil an privater Interessenz auf 70% (ca. Fr. 650'000.--) sowie den Anteil an öffentlicher Interessenz auf 30% fest. Ferner hielt er fest, dass sämtliche Kosten für die Meteorleitung (ca. Fr. 100'000.--) von der Gemeinde übernommen würden und genehmigte gleichzeitig den öffentlich aufgelegten und allen Beteiligten zugestellten Kostenverteiler.