Die Steuerveranlagungen 2003 wurden dem Steuerpflichtigen in der Folge am 7. November 2006 zugestellt. Dabei hat die Steuerverwaltung den nicht begründeten Vermögensvorschlag in Höhe von Fr. 51'000.-- als weitere Einkünfte (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit) zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. Gleichzeitig leitete die Behörde ein Verfahren betreffend versuchter Steuerhinterziehung (Steuerperiode 2003) ein. Am 6. Dezember 2006 liess … durch seinen neuen Vertreter … Einsprache erheben.