von rund Fr. 24'000.-- resultierte ein Minus im Deckungsbeitrag von rund Fr. 36'000.--. Im Rahmen der Veranlagungsverfügungen für die Kantons- und Bundessteuer 2005 wurde der nicht begründete Vermögensvorschlag von CHF 36'000.-- als weitere Einkünfte (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit) aufgerechnet. Gleichzeitig wurde ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung (Steuerperiode 2005) eingeleitet. Am 25. Mai 2007 erhob die Steuerpflichtige Einsprache, welche die kantonale Steuerverwaltung mit zwei separaten Entscheiden vom 6. Juni 2007 abwies.