1. … reichte am 30. Mai 2006 (mit den entsprechenden Hilfsblättern inkl. Bilanz und Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres 2005) ihre Steuererklärung für das Jahr 2005 ein. In der Folge nahm die Steuerverwaltung eine Vermögensvorschlagsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2005 vor. Aufgrund dieser Berechnung (dies jedoch ohne Berücksichtigung von Verpflegungskosten, Miete und übrigen Auslagen wie Ferien, Kleider, Hobbys u.a.m.) resultierte ein Minus von Fr. 67'027.--.