Hinzu kommt, dass zwischen amtlicher Schätzung (vor der baulichen Erweiterung bzw. dem Umbau) und neuer amtlicher Schätzung (nach der Erweiterung bzw. dem Umbau) bis 10 Jahre liegen können, was offenkundig zu unhaltbaren Verzerrungen bei dem Ausgangspunkt der Berechnungen bildenden Neuwert des gesamten Gebäudes führen muss. Die Gemeinde wird daher nicht umhin kommen, die Berechnung der Ersatzabgabe auf den Wert der neu geschaffenen Bauteile zu beschränken und die Bemessung im Sinne der Erwägungen neu vorzunehmen.