Die Rechnung beruhe auf unrichtigen Annahmen und einer falschen Gesetzesauslegung, weshalb er den Antrag stelle, die angefochtene Verfügung als ganze ungültig zu erklären und aufzuheben. Die Erhebung einer Ersatzabgabe für Erweiterungsbauten bei Einfamilienhäusern in der Innern, Äussern und Allgemeinen Wohnzone stelle ohnehin eine krasse Rechtsungleichheit zu den Liegenschaftsbesitzern in anderen Zonen, namentlich in der Villenzone dar.