2. Etappe: …), den damals gesprochenen Baukredit von insgesamt Fr. 1.36 Mio., die Kompetenzzuweisung an den Gemeindevorstand zur Durchführung des ordentlichen Perimeterverfahrens und die Festlegung des Perimeteranteils auf 30% der Baukosten (gemäss Beschluss vom 25.10.2002: Traktandum 4: Ziff. 1-4) bzw. die Abgrenzung des Beizugsgebiets und die Zusammenstellung über den öffentlichen und den von der Gesamtheit der Grundeigentümer zu tragenden Anteil der Erstellungskosten (gemäss Beschluss vom 12.12.2003) für den gesamten oberen Strassenabschnitt der „…strasse“ (vgl. beigelegten Plan 1:5000 samt