60, 62 und 63 des Raumplanungsgesetzes des Kantons Graubünden (KRG) vom 6. Dezember 2004, beschlossen, das Beizugsgebiet zu erweitern. Der Übersichtsplan 1:5000 über die Erweiterung des Beizugsgebiets, das Eigentümerverzeichnis mit den Nummern der in der Beizugsgebieterweiterung betroffenen Parzellen werden vom 5. April 2007 während 20 Tagen in der Gemeindekanzlei [...] zur Einsichtnahme aufgelegt. Jener Beschluss kann innert 20 Tagen seit Veröffentlichung mit Rekurs beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden angefochten werden.