1. Im Bezirksamtblatt Nr. 14 vom 5. April 2007 veröffentlichte die Gemeinde … betreffend Erneuerung …, Beizugserweiterung für Restkostenverteilung, was folgt: Die Gemeindeversammlung [...] hat am 25. Oktober 2002 den Baubeschluss gefasst und der Verteilung eines 30%-Anteils der Baukosten auf die betroffenen Grundeigentümer zugestimmt. Die Festlegung des Beizugsgebiets erfolgte mit öffentlicher Auflage. Der Gemeindevorstand [..] hat, gestützt auf Art. 60, 62 und 63 des Raumplanungsgesetzes des Kantons Graubünden (KRG) vom 6. Dezember 2004, beschlossen, das Beizugsgebiet zu erweitern.