einbezogen werden. Hält man sich nun die Gesamtbaukosten von rund Fr. 1'246'000.-- vor Augen, übernimmt die Gemeinde unter dem Titel „öffentliche Interessenz“ faktisch ca. 47,5% der Baukosten. Mithin übernimmt sie einen Anteil, der weit über dem (in der Regel) für Verkehrsanlagen der Feinerschliessung geltenden Anteil liegt.