Erschliessungsstrasse mit unverhältnismässig grossen Mehrkosten verbunden wäre. Allfälligen Reserven hat die Gemeinde im übrigen mit der Festlegung einer öffentlichen Interessenz von 30% sowie der (zusätzlichen) Übernahme sämtlicher Kosten für das Trottoir Rechnung getragen. Im Lichte des Dargelegten ergibt sich zudem, dass von der behaupteten Verletzung des Äquivalenzprinzipes keine Rede sein kann.