5. Am 5. Juli 2007 führte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts einen Augenschein durch, an welchem der Anwalt der Beschwerdeführer sowie ein Mitglied des Gemeindevorstandes in Begleitung des von der Gemeinde beigezogenen Anwaltes teilnahmen. Allen Anwesenden wurde dabei die Gelegenheit geboten, sich anhand der Pläne und der Örtlichkeiten auch noch mündlich zu allen aufgeworfenen Fragen zu äussern. Seitens der Beschwerdeführer wurde dabei die Frage aufgeworfen, ob gemeindeintern die notwendigen Kredite für die Fortsetzung bewilligt worden seien.